Home
Unternehmen
Mandanten
Bausteine
Karriere
Service
Kontakt
         
         
    Zurück zur vorherigen Seite    
 
 
 Betriebliche Altersvorsorge  
 
Die gesetzliche Rente braucht Ergänzung

Befragungen von Bundesbürgern haben es gezeigt: Nur die wenigsten machen sich Gedanken über ihre finanzielle Asicherung im Alter. Jeder muss sich heute Gedanken darüber machen, wie er seinen Lebens-standard nach dem Berufsleben sichert. Fest steht: Allein mit der gesetz-lichen Rente geht es nicht. Keiner weiß, wie hoch seine Rente später sein wird. Je länger die Zeit bis zum Ruhestand, desto ungewisser ist, was einen erwartet. Der frühzeitige Aufbau eines leistungsfähigen Finanzpolsters für die Alters-vorsorge ist nur durch konsequentes Sparen während der Arbeitsphase möglich. Da aber das Rentenniveau im Verhältnis zu den Kosten der Lebensführung zunehmend sinkt, kann der eigentlich notwendige Vorsorge-beitrag zur Schließung der Rentenlücke den verfügbaren Nettosparbeitrag schon mal übersteigen. Gut, dass man mit einer betrieblichen Altersvor-sorge zusätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die eigene Altersvorsorge zurückerhält bzw. gar nicht erst zahlen muss. Der durch das so genannte Bruttosparen verfügbare, wesentlich höhere Betrag hilft beim Aufbau einer privaten Zusatzrente im Rahmen der betrieblichen Altersvor-sorge drastisch. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Vorsorge, sofern er mit seinem eigenen Entgelt für die Beiträge aufkommt. Die betriebliche Altersversorgung kann Leistungen bei Erreichen des Ruhestandsalters, bei Invalidität und im Todesfall umfassen. Viele Arbeitgeber beteiligen sich mit einem Zuschuss auch finanziell an der betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Einige Branchen haben sich sogar tarifvertraglich zu Zahlungen verpflichtet.

Betriebliche Altersvorsorge

Fünf verschiedene Durchführungswege stehen für die betriebliche Altersvorsorge offen. Jeder dieser Durchführungswege weist Besonderheiten auf. Sie differenzieren sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, durch sozial- und steuerrechtliche Behandlung sowie unterschiedliche Anlagevorschriften. Welcher Durchführungsweg jeweils der geeignete ist, lässt sich ohne detaillierte Prüfung der tarif- sowie der arbeits- und steuerrechtlichen Verhältnisse nicht vorhersagen. Umfassende Regelungen im Betriebsrentengesetz, wie beispielsweise eine Unverfallbarkeitsregelung, Übertragungsansprüche und die Insolvenz-sicherung, bilden die Grundlage dafür, dass die bAV über alle fünf Durch-führungswege hinweg eine stabile und damit wichtige Säule der Alters-sicherung ist.

Die 5 Durchführungswege für die Altersvorsorge

Direktversicherung - beliebt bei kleinen und mittleren Betrieben. Als Direktversicherung ist eine Rentenversicherung möglich, die das Unter-nehmen für seine Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer sind begünstigt. Sie erhalten die vereinbarten Leistungen im Versorgungsfall direkt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.  

Direktzusage - Rentenzahlung durch den Chef. Durch eine Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles die vereinbarten Leistungen, meist eine monatliche Betriebsrente, zu zahlen.   

Pensionsfonds - bessere Renditechancen durch größere Flexibilität. Als jüngster Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensions-fonds in ihren Anlagemöglichkeiten deutlich flexibler als Lebensversicherer oder Pensionskassen.Sie dürfen beispielsweise einen deutlich höheren Anteil in chancenreicheren Wertpapieren, wie Aktien, im Anlagevermögen halten.  

Pensionskassen - vergleichbar mit Versicherungsunternehmen Pensions-kassen sind ihrer Natur nach Lebensversicherer, die von einem oder mehreren Unternehmen ausschließlich für die betriebliche Altersversor-gung ihrer Beschäftigten gegründet werden. Ihre Angebote unterscheiden sich in der Regel nicht von Lebensversicherungen.   

Unterstützungskassen - in Deutschland sichere Tradition . Unterstützungs-kassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen und die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber selbst oder durch Entgeltum-wandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer finanziert. Unterstützungskassen haben größere Freiräume, da sie nicht an die Vorschriften des Altersvermögensgesetzes gebunden sind.  

Eine Zusatzversorgung, die sich auszahlt

Das Thema der betrieblichen Altersvorsorge ist sehr komplex. Nicht nur bei den unterschiedlichen Durchführungswegen sind wichtige Details zu beachten, sondern auch bei der Besteuerung der Vorsorgeaufwendungen in der Sparphase sowie bei der vor- oder nachgelagerten Besteuerung in der Rentenphase. Unterschiedliche Steuersätze zwischen der aktiven Zeit und der Rentenzeit sowie sonstige Einkünfte (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) und Freibeträge (z. B. Versorgungsfreibetrag) müssen ebenfalls frühzeitig berücksichtigt werden. Falls Sie sich für eine betriebliche Zusatzversorgung entschieden haben, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, welche Möglichkeiten er bietet. Wir helfen gerne, Ihre persönliche Situation zu analysieren und die Möglichkeiten der angebotenen bAV-Durchführungswege zu vergleichen. Festigen auch Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge Ihren künftigen Rentenanspruch!

Kontaktieren Sie uns einfach und erfahren Sie mehr!

 
         
         
         
Kontakt Datenschutz Impressum AGB´s  
Copyright © 2013 PLUS Konzept Vermögensberatung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.